7.2. Unstrittig ist, dass für das vorliegende Bauvorhaben die Sondernutzungsvorschriften zum Gestaltungsplan "R._____", genehmigt am […] (im Folgenden: SNV), Anwendung finden. Gemäss § 1 SNV bezweckt der Gestaltungsplan "R._____" auf der bezeichneten Perimeterfläche eine auf die bauliche und landschaftliche Umgebung abgestimmte Überbauung. Um deren Einhaltung sicherzustellen, regelt § 13 SNV wie folgt: § 13 1 Bauwilligen wird empfohlen, sich zwecks Abklärung der spezifischen