Im Geltungsbereich des Gestaltungsplans "R._____" müsse ein Baugesuch einer Fachbegutachtung unterzogen werden, wozu auch die Auseinandersetzung mit baurechtlichen und -technischen Fragen in Bezug auf die Einhaltung der qualitativen Zielsetzungen des Gestaltungsplans "R._____" zähle (Beschwerde, S. 11 f.). Ohnehin habe die Bauherrschaft die Notwendigkeit mehrerer Fachgutachten selbst verschuldet, weil sie mehrere Baugesuche bzw. Plansätze eingereicht habe (Replik, S. 9). Die Einsetzung von drei Fachgutachtern sei durch den Gestaltungsplan "R._____" verbindlich - 23 -