6.3.3. Die Bauherrschaft musste gestützt auf §§ 44 Abs. 1 und 46 Abs. 1 BNO sowie § 1 Gebührenreglement damit rechnen, dass zur Bearbeitung ihres Baugesuchs Aufträge an Dritte wie eine externe Bauverwaltung vergeben werden. Nachdem sich das Gebührenreglement in den §§ 1 Abs. 1 lit.