Gebührenreglement und den Kosten der externen Bauverwaltung für die Behandlung des Baugesuchs erheblich sein kann. Im vorliegenden Fall beträgt die Grundgebühr Fr. 500.00, während die Gebühr für die Behandlung des Baugesuchs gesamthaft Fr. 31'357.10 (Aufwand Einwohnergemeinde Fr. 6'582.10, spezielle Kosten Fr. 11'775.00 und Mehraufwand Fr. 13'000.00 [siehe vorne lit. A]) betragen.