___ regelmässig für den Gemeinderat tätig zu werden (vgl. […], Rubrik Gemeinde/Verwaltung/Bauverwaltung, besucht am 26. September 2023). Es sind auch keine Praktikabilitätsgründe ersichtlich, die einer Festlegung des Stundenansatzes oder eines Kostenrahmens in einem generell-abstrakten Erlass entgegenstünden, sei es im Gebührenreglement selber oder in dazugehörigen Ausführungsbestimmungen des Gemeinderats. Zudem wäre eine gewisse Schematisierung des für die Beurteilung eines Baugesuchs anfallenden Aufwands, allenfalls abgestuft nach Grösse und Bedeutung des Bauvorhabens, denkbar.