a) Grundgebühr für allgemeine Aufwendungen des Gemeinderates für Kleinbauten Fr. 100.00 und für alle weiteren Bauten Fr. 200.00 bis 500.00 je Gesuch. Die Gebühr kann um höchstens 100 Prozent erhöht werden, wenn die Behandlung des Gesuchs einen ausserordentlichen Arbeitsaufwand des Gemeinderates erfordert. b) Kosten des effektiven Aufwands nach ortsüblichen Ansätzen (durch die Einwohnergemeinde selbst erbrachte Leistungen und ihr entstehende Kosten bei Aufträgen an Dritte) sowie sämtliche Auslagen der Gemeinde im Rahmen des Verfahrens respektive der Massnahme. […]