Das Äquivalenz- und das Kostendeckungsprinzip vermögen zwar eine Begrenzungsfunktion zu übernehmen. Inwieweit sie darüber hinaus geeignet sind, die Voraussehbarkeit (der Höhe einer Abgabe) für die Rechtsunterworfenen zu gewährleisten, ist kritisch zu hinterfragen (W YSS, a.a.O., S. 211). Auch die Rechtsgleichheit und die Rechtssicherheit können durch das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip nicht im gleichen Masse garantiert werden wie durch das Legalitätsprinzip (LUKAS W IDMER, Das Legalitätsprinzip im Abgaberecht, Zürich 1988, S. 160 f.; RENÉ W IEDERKEHR, Das Legalitätsprinzip im Kausalabgaberecht, in: Recht 2018, S. 40 ff.;