Die Vorinstanz verweist nicht pauschal auf die Rechtsprechung, sondern setzt sich mit dem vorliegend anwendbaren Gebührenreglement als Rechtsgrundlage für die Überwälzung der Kosten einer externen Bauverwaltung auf die Bauherrschaft und den weiterverrechneten Kosten für die vier Fachgutachten auseinander. Der angefochtene Entscheid ermöglicht den Betroffenen, dessen Tragweite zu erkennen und entsprechend anzufechten. Ob ein Entscheid korrekt erging oder dessen Begründung mit dem materiellen Recht in Einklang steht, ist für die Beurteilung, ob ein Entscheid der Begründungspflicht genügt, nicht ausschlaggebend.