Gemäss den in Ziff. 23 der Baubewilligung vom 5. Juli 2021 zitierten §§ 2 lit. a und b sowie 3 des Reglements der Gemeinde Q._____ über die Gebühren im Bauwesen vom 4. Juni 2019 (im Folgenden: Gebührenreglement) werden im Zusammenhang mit dem entsprechenden Bauvorhaben angefallene Kosten in Rechnung gestellt für notwendige Kontrollen, insbesondere Profilkontrolle, Publikation und baupolizeiliche Prüfung (§ 2 lit. a Gebührenreglement), Vorabklärungen oder Gutachten (§ 2 lit. b Gebührenreglement)