massgebend (vgl. zum Ganzen Botschaft 07.27 des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 14. Februar 2007 zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Botschaft], S. 53; MERKER, a.a.O., N. 4 und 7 zu § 38 [a]VRPG). Nach ständiger Rechtsprechung gilt als Verfügung ein individueller, an Einzelne gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.