1.3. Die Baubewilligung des Gemeinderats Q._____ vom 5. Juli 2021 beruht auf einem Teilentscheid der Abteilung für Baubewilligungen des BVU vom 27. Mai 2021 (Vorakten, act. 9; Baugesuchsakten 2018-07). Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist jedoch einzig die kommunale Gebührenerhebung. Der Beschwerdegegner rügte im vorinstanzlichen -7-