1. Der Entscheid BVURA.21.515 vom 27. Oktober 2022 sei aufzuheben. 2. Alles unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. -4- 2. Mit Beschwerdeantworten vom 3. Februar 2023 und 6. April 2023 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Beschwerdegegner je die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Replik vom 6. Juni 2023 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Beschwerdeanträgen fest. 4. Der Beschwerdegegner hielt mit Duplik vom 19. Juni 2023 an seinen Anträgen fest. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. September 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: