1. In Gutheissung der Beschwerde wird Ziff. 39 des Beschlusses des Gemeinderats Q._____ vom 5. Juli 2021 wie folgt neu gefasst: "Die provisorische Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 32'610.70. Sie ist innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids zur Zahlung fällig." 2. Die Verfahrenskosten fallen auf die Staatskasse. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. C. 1. Gegen den am 28. Oktober 2022 zugestellten Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, liess der Gemeinderat Q._____ am 23. November 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben mit den folgenden Anträgen: