B. 1. Gegen die Gebührenerhebung vom 5. Juli 2021 erhob A._____ am 6. August 2021 Verwaltungsbeschwerde beim Rechtsdienst Regierungsrat mit folgendem Antrag: -3- Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat den Gemeinderat Q._____ aufzufordern, mit der Beschwerdeführerin zeitnah das Gespräch zu suchen, um in der Baubewilligung aufgeführte, pauschal gehaltene, weder qualitativ noch quantitativ nachvollziehbare Aussagen, die mutmasslich als Schutz funktionieren sollen, zu präzisieren. In der Begründung führte er unter anderem aus: Zu Baubewilligung, Abschnitt C, Punkt § 23 (Gebührenberechnung provisorisch):