A. Der Gemeinderat Q._____ erteilte am 5. Juli 2021 der einfachen Gesellschaft H._____, c/o A._____, die Baubewilligung für den Abbruch der Gebäude Nrn. B, C, D und E sowie für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit zwei Einstellhallen auf den Parzellen Nrn. F und G unter Bedingungen und Auflagen. Integrierender Bestandteil dieser Baubewilligung bildeten unter anderem die Stellungnahme Fachexperten zur Einhaltung des Gestaltungsplans vom 10. September 2020 und die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen (mit Auflagen) vom 27. Mai 2021.