2010 – 2016 und die Kosten- sowie Entschädigungsfolgen betrifft, aufzuheben. Die Angelegenheit ist zur Fällung eines Nichteintretensentscheids in Bezug auf die direkte Bundessteuer sowie zur Neuverlegung der Kostenund Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, zurückzuweisen.