Wäre er sich diesbezüglich trotz seiner mehrjährigen Tätigkeit als Steueranwalt unsicher gewesen, hätte er die Zweifel durch eine einfache Grobkontrolle (Urteil des Bundesgerichts 4A_573/2021 vom 17. Mai 2022 Erw. 3) der (mit Bezug auf die direkte Bundessteuer) unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung des Einspracheentscheids beseitigen können und auch müssen.