1.2.2.1). Von qualifizierten Rechtsberatern wird überdies verlangt, dass sie die einschlägigen Verfahrensvorschriften kennen und, sollte dies nicht ohnehin der Fall sein, sich von sich aus über die im Rechtsmittelverfahren geltenden Regeln in Kenntnis setzen (Urteil des Bundesgerichts 4A_573/2021 vom 17. Mai 2022, Erw. 3). Soweit Art. 133 DBG zudem eine detaillierte und abschliessende Regelung betreffend die Fristenregelung im Bereich der direkten Bundessteuer enthält und dabei keine Gerichtsferien vorsieht, muss für einen Rechtsvertreter klar sein, dass – anders als ggf. im kantonalen Recht – die Rechtsmittelfristen -9-