DBG gelten (Urteil des Bundesgerichts 2C_628/2010, 2C_645/2010 vom 28. Juni 2011, Erw. 3.6). Ein Berufen auf den Vertrauensschutz fällt darüber hinaus ausser Betracht, wenn die Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung vom Rechtssuchenden erkannt wurde oder bei gebührender Aufmerksamkeit hätte erkannt werden müssen, was insbesondere der Fall ist, wenn der Mangel durch eine blosse Konsultierung der massgebenden Verfahrensbestimmungen erkennbar gewesen wäre (BGE 135 III 374, Erw.