2 seiner Rechtsbegehren den Erlass eines sich auf die direkte Bundessteuer beziehenden Nichteintretensentscheides durch das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern. Dies kommt der Beanstandung gleich, dass das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, soweit das Verfahren die direkte Bundessteuer 2010 – 2016 betrifft, zu Unrecht keinen Endentscheid (Nichteintreten), sondern einen Auf- hebungs- sowie Rückweisungsentscheid gefällt habe. Gestützt auf die erläuterte Praxis ist demzufolge auf die Beschwerde einzutreten, obwohl damit (auch) eine Rückweisung angefochten wird.