3. Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens trägt der Staat. 4. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 6'500.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 18. November 2022 gelangte das Kantonale Steueramt (KStA) an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: -3- 1. In Gutheissung der Beschwerde sei das angefochtene Urteil, soweit es die direkte Bundessteuer betrifft, aufzuheben.