2. Mit Schreiben vom 13. September 2018 stellte die mittlerweile eingesetzte Beiständin von A. beim Regionalen Steueramt Q. – R. – S. Gesuche um Revision der Veranlagungen 2010 – 2016 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Die Gesuche wurden mit den Revisionsverfügungen vom 11. Dezember 2018 allesamt abgewiesen. B. Gegen die Revisionsverfügungen vom 11. Dezember 2018 liessen A. und B. Einsprache erheben, welche von der Regionalen Steuerkommission Q. – R. – S. mit Entscheid vom 9. Dezember 2020 abgewiesen wurde.