Gemeinderat R._____ Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend direkte Bundessteuern 2010 - 2016 Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 22. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Infolge Nichtabgabe der Steuererklärung veranlagte die Steuerkommission R. A. und B. sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 – 2016 als auch die direkten Bundessteuern 2010 – 2016 jeweils nach Ermessen. Sämtliche Veranlagungen erwuchsen unangefochten in Rechtskraft.