Mit Beschluss vom 30. Mai 2018 wies die Justizleitung GKA Kostenerlassgesuche des Beschwerdeführers 1 über gesamthaft Fr. 7'226.50 ab. Am 14. Januar 2019 wies die Justizleitung GKA weitere Kostenerlassgesuche über insgesamt Fr. 970.00 ab. In beiden Entscheiden führte die Justizleitung GKA aus, sie behalte sich vor, allfällige neue Erlassgesuche unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Prozessführung zu prüfen und gegebenenfalls nicht darauf einzutreten. - 10 -