Die Beschwerdeführenden verlangen mit Begehren Ziffer 1.1. Satz 1, dass der angefochtene Nichteintretensentscheid aufzuheben sei. Das Generalsekretariat GKA habe sich, indem es den Beschwerdeführenden keine Gelegenheit gegeben habe, die Unterschrift bzw. Vollmacht der Beschwerdeführerin 2 nachzureichen, überspitzt formalistisch verhalten. Zudem habe es sich nicht ausreichend mit der Sachlage auseinandergesetzt, sondern -8-