2. 2.1. Die Beschwerdeführenden fordern in Ziffer 1.3. ihres Begehrens die Einsetzung von "unabhängigen Richtern". Insbesondere verlangen sie Richterinnen und Richter, die noch nie mit ihnen "zu tun hatten" und so "völlig vorurteilsfrei, objektiv, unbefangen, neutral an die Sache herangehen können". Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass ihre Beschwerden nie genügend ausführlich geprüft und jeweils mit Verweisen auf bisher ergangene Entscheide pauschal abgewiesen worden seien. Aus der Mitwirkung an diesen Entscheiden, welche die Beschwerdeführenden als qualifiziert unrichtig erachten, leiten sie eine Vorbefassung der involvierten Gerichtspersonen ab.