4. Am 5. Januar 2023 reichten die Beschwerdeführenden eine erste Beschwerdeergänzung ein und verlangten einen umgehenden Zwischenentscheid über das Ausstandsbegehren sowie die unentgeltliche Rechtspflege. Zudem ersuchten sie darum, ihre Beschwerde bis am 20. Januar 2023 weiter ergänzen zu können. 5. Der instruierende Verwaltungsrichter verfügte am 11. Januar 2023: 1. Das Ausstandsbegehren gegen Verwaltungsrichter Urs Michel wird abgewiesen, soweit es sich gegen ihn als instruierenden Richter wendet. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Vertretung wird abgewiesen.