Entscheid der Gerichte Kanton Aargau, Generalsekretariat, vom 10. Oktober 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Im Verfahren WBE.2021.301 wurden B. und A. vom Verwaltungsgericht Verfahrenskosten von Fr. 716.50 auferlegt, unter solidarischer Haftbarkeit. Im Verfahren SBK.2021.292 wurde A. vom Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen, zur Bezahlung der Verfahrenskosten von Fr. 618.00 verpflichtet. Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 1'334.50 sind offen.