3.2. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres und das Strassenverkehrsamt werden verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 je hälftig mit je Fr. 1'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreterin) das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) das Strassenverkehrsamt (Akten nach Rechtskraft) das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten