Polizeibewilligung geltenden – Führerausweis und somit auf ihre Fahrberechtigung verzichtet. Damit hat sie sich von der durch das Bewilligungsverhältnis entstandenen Beziehungsnähe zum Staat und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten distanziert (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen B 2011/134 vom 14. Februar 2012, Erw. 2.2.2 [betreffend Verzicht auf Berufsausübungsbewilligung als Zahnarzt]).