4.2. Was die angeordnete verkehrsmedizinische Begutachtung betrifft, schliesst eine solche Anordnung – ebenso wie der vorsorgliche Sicherungsentzug – ein Verfahren nicht ab, womit es sich um einen Zwischenentscheid handelt (Urteil des Bundesgerichts 1C_500/2021 vom 18. August 2022, Erw. 1.1). Erst nach durchgeführter Begutachtung erfolgt der Verfahrensabschluss und zwar je nach Ergebnis der Begutachtung entweder mittels definitivem Sicherungsentzug oder – bei zuvor ergangenem vorsorglichem Sicherungsentzug – mittels Wiedererteilung des Führerausweises. Eine verkehrsmedizinische Begutachtung wird somit stets im Hinblick - 12 -