Die Beschwerdeführerin erschien am nächsten Morgen bei der Polizei zur Einvernahme. Sie wies immer noch einen Atemalkoholwert von 0.25 mg/l auf, es war aber ein normales Gespräch möglich. Sie gab als Grund für die Streitereien mit dem Ehemann an, dass sie gesundheitliche Probleme habe (Rücken- und Handgelenkoperationen) und seit kurzem IV-Rentnerin sei. Daher habe sie Alkohol konsumiert (...).