Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können, sofern stichhaltige Gründe für ein tatsächlich verkehrsrelevantes Suchtverhalten vorliegen, auch bei Personen, die ausserhalb des motorisierten Strassenverkehrs auffällig geworden sind, Zweifel an der Fahreignung aufkommen, die eine verkehrsmedizinische Untersuchung rechtfertigen (Urteil des Bundesgerichts 1C_569/2018 vom 19. März 2019, Erw. 3.1; vgl. im Übrigen die Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den alkoholbedingten Vorfällen ausserhalb des Strassenverkehrs in Erw. 3.2 und 3.3 des erwähnten Urteils).