II. 1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet der mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 6. April 2022 angeordnete und von der Vorinstanz mit Entscheid vom 14. Juli 2022 bestätigte vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zur Abklärung von Ausschlussgründen durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten.