Kanzleikosten und den Auslagen von Fr. 147.–, zusammen Fr. 1'147.–, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Mit Eingabe vom 21. November 2022 liess B. gegen den ihr am 20. Oktober 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: 1. Der angefochtene Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 14. Juli 2022 betreffend vorsorglichen Sicherungsentzug sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Beschwerdegegners.