3. B. hat sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung zu unterziehen. [Untersuchungsstelle, Kostenregelung, Zahlungsmodalitäten, Regelung der Terminvergabe, Vorbehalt weiterer Abklärungen, weitere Verfahrensschritte bei Nichtabsolvieren der Begutachtung] 4. [Fragen an die Gutachterin/den Gutachter] 5. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 6. April 2022 liess B. am 9. Mai 2022 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: