3. Nachdem B. mit Eingabe vom 16. März 2022 das rechtliche Gehör wahrgenommen und in diesem Zusammenhang freiwillig auf den Führerausweis verzichtet hatte, ersetzte das Strassenverkehrsamt die Verfügung vom 11. März 2022 durch die Verfügung vom 6. April 2022 mit dem folgenden, im Wesentlichen gleichlautenden Inhalt: -3- 1. Diese Verfügung ersetzt diejenige vom 11. März 2022. 2. B. wird der Führerausweis vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen entzogen. Dauer: unbestimmte Zeit ab: 14.03.2022 [Umfang des Entzugs]