Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass aufgrund der Anzahl an Vorfällen häuslicher Gewalt im März 2021, im November 2021 und im Januar 2022 und der jeweiligen und teils massiven Alkoholisierung der Betroffenen sowie des bereits mit sichernden Massnahmen und Auflagen vorbelasteten Leumunds die Gefahr einer Trunksucht nicht ausgeschlossen werden könne. Bis zur endgültigen Abklärung könne das Führen von Motorfahrzeugen nicht mehr verantwortet werden, da der Verdacht bestehe, dass die Betroffene mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt sei, sich in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleiste.