2. Mit Verfügung vom 11. März 2022 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) B. den Führerausweis vorsorglich ab sofort und auf unbestimmte Zeit und ordnete eine verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung an, wobei es einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzog.