Anlässlich der Verhandlung vom 29. November 2022 begegnete der Beschwerdeführer den Vorwürfen seines bedrohlichen Verhaltens mit Unverständnis, führte aber gleichzeitig aus, dass er jeden abschlachten könnte, wenn er denn wollte, und dass es in der Küche Messer habe, womit man jemandem den Wanzt aufschlitzen könnte, von unten nach oben aufreissen und die Sauce würde rauslaufen. Man wäre gemäss seinen Aussagen dann innerhalb von fünf Minuten verblutet. Allerdings bestreitet er mittels rhetorischer Fragestellung, dass er so etwas auch wirklich machen würde (Protokoll, 2022, S. 25).