Ohne Isolation hätte zudem eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens bestanden und eine Fremdgefährdung gegenüber dem Behandlungsteam und der Mitpatienten habe derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Der Beschwerdeführer sei in Begleitung von sechs Polizisten und dem Behandlungsteam im IVZ isoliert worden (Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Notfall vom 19. November 2022, S. 1 f., Eintrag vom 19. November 2022, 12:33 Uhr). Im Verlauf habe sich der Beschwerdeführer weiter sehr gereizt und verbal bedrohlich sowie ausfällig gezeigt, zudem habe er das Pflegepersonal beschimpft und an der Tür gepoltert (Eintrag vom 19. November 2022, 19:34 Uhr). Der Beschwerdeführer habe