2. 2.1. Am 21. November 202 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine (ordentliche) bewegungseinschränkende Massnahme in Form der geschlossenen Isolation veranlasst. Dieser ging eine Bewegungseinschränkung im Notfall vom 19. November 2022 um 10:30 Uhr aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem Mitpatienten voraus. Gemäss Angaben der Klinik der PDAG habe der Beschwerdeführer sich stark angespannt, verbal aggressiv, bedrohlich, unkooperativ, agitiert, dysphorisch-gereizt, sprunghaft, misstrauisch, nicht absprachefähig, nicht dialogfähig, nicht einschätzbar und nicht zugänglich gezeigt.