Die Gedanken würden sofort auf der Zunge landen oder zu Handlungen führen, die nicht korrekt seien. Der Beschwerdeführer sei daher sicher noch am richtigen Ort in der Klinik der PDAG und es gäbe zurzeit keine Alternative. Eine Entlassung mit der gegenwärtigen Medikation – einem Depot, welches der Beschwerdeführer nicht mehr wolle und einem neuen Medikament, das erst zu Beginn der Behandlung stehe – sei zu vermeiden, da ansonsten mit einer sehr raschen Rehospitalisation gerechnet werden müsse (Protokoll, 2022, S. 32).