4.2.4. Der psychiatrische Gutachter teilte in seinem mündlichen Kurzgutachten anlässlich der Verhandlung vom 29. November 2022 die Meinung der Oberärztin und sagte, dass die Behandlung des Beschwerdeführers sicherlich noch nicht abgeschlossen sei und weitergeführt werden müsse. Auch wenn sich gewisse Symptome scheinbar bereits chronifiziert hätten, schloss er sich der Meinung der Oberärztin an, wonach noch eine Verbesserung eintreten könne. Es sei zudem deutlich zu beobachten und auch aus den Akten ersichtlich, dass die Impulskontrolle noch vermindert sei. Die Gedanken würden sofort auf der Zunge landen oder zu Handlungen führen, die nicht korrekt seien.