4.2.3. Die an der Verhandlung vom 29. November 2022 anwesende Oberärztin führte aus, dass der Beschwerdeführer die Medikamente während der Einschränkung der Bewegungsfreiheit partiell eingenommen habe. Seit der Deisolation nehme er nun aber die verordneten Medikamente nicht mehr ein, sondern nur noch das Reagila, welches er auf eigenen Wunsch erhalte. Dies sei aber kein Akutmedikament, weshalb davon keine schnelle Verbesserung zu erwarten sei. Ob es sich als Dauermedikament eigne, müsse abgewartet werden. Der Wirkstoff sei noch nicht gut untersucht und mit dem Medikament habe man kaum Erfahrungen, weshalb viele Fragezeichen bestünden.