Anlässlich der Verhandlung vom 29. November 2022 äusserte der Beschwerdeführer erneut den Verdacht, dass die Verletzungen an seinen Beinen von ca. 15 Laserangriffen durch den Nachbarn stammen würden. Zudem habe er einen Mikrowellenangriff im Jahr 2010 überlebt, der ca. 7 Sekunden lang gedauert habe und frontal auf das Gehirn, die Genitalien, die Lunge und weitere ihm nicht bekannte Stellen gerichtet gewesen sei (Protokoll, 2022, S. 10 f.). Des Weiteren sei bei seinem ersten Klinikaufenthalt mit einem Gewehr auf seinen Schädel geschossen worden (Protokoll, 2022, S. 13).