Auch wenn sich das Zustandsbild des Beschwerdeführers im Verlauf des Klinikaufenthaltes etwas gebessert hat, können der Fachkrankengeschichte diverse Einträge entnommen werden, die auf eine anhaltende Behandlungsnotwendigkeit aufgrund psychotischer und wahnhafter Symptome schliessen lassen, was sich auch aufgrund der Äusserungen anlässlich der Verhandlung vom 29. November 2022 bestätigte. Beispielsweise habe der Beschwerdeführer eine sehr niedrige Selbstfürsorge und mangelnde Krankheitseinsicht, sowohl somatisch (massive Beinödeme mit teils starker Rötung) als auch psychiatrisch (Eintrag vom 24. November 2022, 11:01 Uhr).