Dem Eintrittsgespräch, welches am Tag nach der Einweisung stattgefunden hatte, ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in einem verwahrlost-ungepflegten Zustand gewesen sei sowie er im interpersonellen Kontakt misstrauisch, dysphorisch-gereizt und im Verlauf bedrohlich gewirkt habe. Formalgedanklich habe sich der Beschwerdeführer sprunghaft präsentiert und inhaltlich gäbe es Hinweise auf Körperhalluzinationen und systematisierten Wahn. Er sei affektiv gereizt, sein Antrieb sei gesteigert und er wirke agitiert, unruhig sowie angespannt. Fremdgefährdungsaspekte seien nicht ausschliessbar.