3.2. Ein langjähriger Freund des Beschwerdeführers, der als Zeuge an der Verhandlung vom 29. November 2022 befragt wurde, berichtete, dass er mit dem Beschwerdeführer heftige Debatten geführt habe, weil dieser die Schlafmedikation abgesetzt habe. Für ihn (den Zeugen) sei klar, dass man mit wenig Schlaf nicht auskomme. Der Beschwerdeführer habe weniger geschlafen und sei ein wenig gereizter gewesen (Protokoll, 2022, S. 19).