Der Beschwerdeführer erklärte zu Protokoll, dass er neben der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung auch den Entscheid von Dr. med. C. vom 21. November 2022 betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit mit Beschwerde anfechten wolle. -4- 6.2. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 6.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 7. 7.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt.